Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments, die von Elena’s Apartments Betriebs GmbH (nachfolgend „City Stay Vienna“ oder „Vermieter“ genannt“) exklusiv vermarktet werden. Als Mieter wird eine natürliche Person verstanden, die ein Apartment mietet. Der Mieter gilt zugleich als Vertragspartner („Mieter“).
1. Buchung/Reservierung
Mit der elektronischen oder schriftlichen Buchung bietet der Mieter, City Stay Vienna, den Abschluss einer Apartment-Buchung verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, sobald City Stay Vienna die Buchung per E-Mail bestätigt. Vor Abschluss der Buchung wird der Mieter auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen.
Bei Buchungen über Online-Plattformen (z. B. Airbnb, booking.com) gelten ergänzend die dort hinterlegten Zahlungs- und Stornobedingungen.
2. Mietgegenstand („Apartment“), Ausstattung und Mietzweck
Der Grundriss des Apartments und die jeweilige Nutzfläche sind den Bildern und der Beschreibung auf dem Buchungstool bzw. der Reservierungsbestätigung zu entnehmen.
Geringfügige Abweichungen bei Grundriss, Ausstattung oder Möblierung bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
Die Vermietung des Apartments erfolgt grundsätzlich voll möbliert, und für Wohnzwecke ausgestattet als „Apartment“ gemäß den Bildern und der Beschreibung auf dem Buchungstool bzw. der Reservierungsbestätigung. Eine detaillierte Auflistung der Einrichtungsgegenstände ist der im Apartment aufliegenden Ausstattungsliste zu entnehmen. Sämtliche Außenflächen des Hauses (Gänge, Fassaden, sonstige allgemeine Teile des Hauses) sind nicht Teil des Mietgegenstands. Ein Kellerabteil wird nicht vermietet.
Die Nutzung allgemeiner Flächen, wie etwa der Raucherlounge im Hof der Sonnenfelsgasse 7, erfolgt freiwillig durch den Vermieter und stellt keinen Bestandteil des Mietvertrags dar. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht. Die Nutzung hat rücksichtsvoll und entsprechend der Hausordnung zu erfolgen.
Allenfalls dem Mieter ausgehändigte Schlüssel müssen nach Auszug dem Vermieter retourniert werden. Ein Postschlüssel ist auf Nachfrage bei Mietverträgen über eine Dauer von 60 Tagen erhältlich.
Die Vermietung des Apartments erfolgt ausschließlich zu Zweitwohnzwecken. Der Mieter bestätigt, dass ihm das Apartment nicht zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient und er einen ordentlichen (Haupt-)Wohnsitz hat, den er für die Dauer der Mietvereinbarung nicht aufgeben wird. Die angeführten Mietobjekte unterliegen daher nicht dem Österreichischen Mietrechtsgesetz.
Entsprechend dem österreichischen Meldegesetz muss sich der Mieter grundsätzlich innerhalb von drei Tagen an- bzw. abmelden. Der Mieter ist für die Meldung selbst verantwortlich. Dem Mieter wird dazu zu Beginn seines Aufenthalts ein im Apartment hinterlegtes Gästeblatt zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat das Gästeblatt vor Apartmentnutzung auszufüllen und zu unterschreiben. (Ehe-)Partner und Kinder können miterwähnt werden und müssen kein eigenes Gästeblatt ausfüllen. Die Gästeblätter werden von uns verwahrt und werden – außer bei Inspektionen durch die Behörde – darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben. Jeder Gast hat dafür zu sorgen, dass ausschließlich Personen im Apartment nächtigen, die ein solches Gästeblatt ausgefüllt haben. Auf Anforderung des Managements ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Verstoß gegen die Meldevorschriften von der zuständigen Behörde Verwaltungsstrafen verhängt werden können. Sämtliche Strafen oder Kosten, die aufgrund einer unterlassenen oder unrichtigen Meldung entstehen, trägt der Mieter und werden diesem weiterverrechnet.
Dem Mieter ist es untersagt, Änderungen am Mietgegenstand herbeizuführen.
City Stay Vienna ist berechtigt, dem Mieter soweit zumutbar ein gleichwertiges Objekt zu der gleichen Miete zur Verfügung zu stellen, wenn das gebuchte Apartment nicht verfügbar ist.
3. Vertragsdauer
Das Mietverhältnis beginnt mit Schlüsselübergabe und wird befristet für die mit individueller Vereinbarung vereinbarte Dauer von maximal 6 Monaten abgeschlossen. Es endet daher zum vereinbarten Endtermin, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Check-in ist ab 15:00 Uhr des Ankunftstags möglich. Check-out ist bis 11:00 Uhr vorzunehmen. Falls das Apartment nicht fristgerecht freigemacht wird, haftet der Mieter für sämtliche daraus erwachsenden Kosten sowohl des Vermieters wie auch des Folgemieters. Der Vermieter ist außerdem berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
Early Check-ins und Late Check-outs sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen Entgelt möglich.
Festgehalten wird, dass City Stay Vienna, da es sich nicht um einen Hotelbetrieb handelt, über keine Rezeption verfügt.
Die Anreisezeit, vollständige Namen und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift) müssen dem Vermieter spätestens 48 Stunden vor Ankunft bekannt gegeben werden.
Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietobjekts fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Dem Vermieter steht gegen den Mieter sodann ein Benutzungsentgelt zu, das den aktuellen Preisen entspricht. In diesem Fall haftet der Mieter außerdem für sämtliche Kosten, die daraus erwachsen, wenn ein Folgemieter die Wohnung nicht rechtzeitig beziehen kann.
4. Miete
Die gemäß Einzelbuchung vereinbarte Miete inkludiert stets die Nutzung des Apartments inklusive aller Möbel und Einrichtungsgegenstände, Internet (WLAN), Kabelfernsehen, die Betriebskosten, die Kosten des gewöhnlichen Energieverbrauchs wie Strom, Warmwasser, Gas sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Dem Mieter werden darüber hinaus die bei der Buchung bekanntgegebenen Kosten einer einmaligen Endreinigung gesondert in Rechnung gestellt. Auf Nachfrage und gegen eine gesondert verrechnete Gebühr organisiert City Stay Vienna zusätzliche Reinigungen.
Bei Kurzaufenthalten bis 28 Tage ist ein Handtuchwechsel pro Aufenthalt kostenfrei. Jeder weitere Tausch wird mit EUR 15,– pro Wechsel verrechnet.
Bei Langzeitmieten ab 28 Tagen ist ein kostenfreier Handtuchwechsel nicht vorgesehen. Handtücher können entweder selbst gewaschen oder gegen EUR 15,– pro Wechsel getauscht werden.
Sollte der Verbrauch des Mieters von Strom, Gas und Warmwasser über dem durchschnittlichen Verbrauch liegen, ist der Vermieter zu einer angemessenen Nachforderung berechtigt.
Die Miete gilt für die in der Reservierungsbestätigung genannte Personenanzahl. Zusätzliche Personen können das Apartment nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Vermieter und gegen einen mit dem Vermieter zu vereinbarenden Aufpreis nutzen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Ortstaxe ist nicht in der Miete enthalten und wird separat verrechnet.
Bis einschließlich 30.06.2026 beträgt der Satz 3,2 % des Unterkunftspreises.
Ab 1. Juli 2026 tritt eine Erhöhung auf 5%, ab 1.Juli 2027 auf 8% des Unterkuntpreises in Kraft.
Die Erhebung erfolgt gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und wird dem Mieter gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
5. Nutzungsbedingungen und Haftungsbeschränkung für die Internetnutzung
Die Bereitstellung des Internetzugangs durch den Vermieter wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Störungen, etwa auf Grund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden und berechtigen nicht zur gänzlichen oder teilweisen Rückerstattung des Mietpreises.
Ein Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck besteht nicht.
Der Mieter ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte im Verhältnis zum Vermieter allein und ausschließlich verantwortlich.
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden an dem Computer des Mieters, die durch die Internetnutzung entstehen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Vermieters beruhen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen Virenbefall durch Verwendung des Internetzugangs übernommen.
Der Mieter verpflichtet sich, eigene Schäden die ihm aufgrund einer unzulässigen Nutzung entstehen, selbst zu tragen.
Der Mieter erklärt sich ausweislich dazu bereit, den Vermieter von Schäden, die durch die unberechtigte Internetnutzung entstehen, freizustellen.
6. Zahlungskonditionen
Für Aufenthalte von einschließlich oder weniger als 60 Tage gelten die nachfolgenden Zahlungskonditionen:
Die gesamte Miete (inkl. Umsatzsteuer, Betriebs- und Nebenkosten und Endreinigung) ist bei Abschluss des Mietvertrags fällig und wird von der bekannt gegebenen Kreditkarte abgebucht (Visa oder Master Card). Alternativ kann nach Rücksprache mit dem Reservierungsteam per Banküberweisung auf das Konto
Elena’s Apartments Betriebs GmbH
Raiffeisenbank Wels,
IBAN AT11 3468 0000 0057 6439
BIC RZOOAT2L680
überwiesen werden.
Kreditkartenzahlungen werden über einen externen, sicheren Zahlungsdienstleister abgewickelt. Der Vermieter speichert keine Kreditkartendaten.
Bei Buchungen über Plattformen wie Airbnb oder booking.com werden Zahlungen direkt über die jeweilige Plattform abgewickelt.
Für Aufenthalte über 60 Tage gelten hingegen die nachfolgenden Zahlungskonditionen:
Bei Aufenthalten über 60 Tagen ist die erste monatliche Miete (inklusive Umsatzsteuer, Betriebs- und Nebenkosten und Endreinigung) vor Abschluss des Mietvertrags zur Zahlung auf das in der Reservierungsbestätigung des Vermieters angegebene Konto fällig. Danach ist die Miete für jede Verrechnungsperiode jeweils am 1. Kalendertag der jeweiligen Verrechnungsperiode fällig, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlung das Datum des Einlangens auf dem Konto des Vermieters maßgeblich ist. Die Verrechnungsperiode beginnt jeweils an dem Kalendertag, an dem das Mietverhältnis begonnen hat und beträgt 1 Monat. Bei Verzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 % vereinbart.
Da die vereinbarte Miete auch die Betriebs– und Nebenkosten (siehe Punkt 4, z. B. Warmwasser, Energie, Internet, etc.) beinhaltet, kann bei Zahlungsverzügen des Mieters die Funktionalität einzelner Versorgungsleistungen, z. B. Warmwasser, Internet nicht gewährleistet werden.
Sämtliche Bankgebühren, Transaktionsgebühren oder Wechselkursschwankungen sind vom Mieter zu tragen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.
7. Untervermietung
Eine Untervermietung oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Apartments durch den Mieter ist unzulässig.
8. Kaution und Mängel
Eine Kaution wird nur bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von über 60 Tagen verlangt.
Die Kaution ist vor Check-in per Banküberweisung auf folgendes Konto zu entrichten:
Elena’s Apartments Betriebs GmbH
Raiffeisenbank Wels
IBAN: AT11 3468 0000 0057 6439
BIC: RZOOAT2L680
Auf eine Verzinsung der Kaution wird verzichtet.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Übergabe des Apartments und soweit keine Ansprüche des Vermieters bestehen binnen 8 Kalendertagen unverzinst retour überwiesen.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Sämtliche Transaktionsgebühren und Wechselkursschwankungen sind vom Mieter zu tragen.
Die Kaution dient zur Deckung von:
– Schäden, die vom Mieter am Apartment verursacht wurden,
– Mietzinsrückständen,
– sonstigen Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, entsprechende Kosten von der Kaution einzubehalten. Der Mieter wird über die abgezogenen Beträge schriftlich informiert; eine gesonderte Genehmigung durch den Mieter ist nicht erforderlich.
Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen und sämtliche Abweichungen schriftlich und – wenn möglich – mit Bildmaterial innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme an den Vermieter zu melden.
Die im Apartment aufliegende Ausstattungsliste dokumentiert die bei Beginn der Anmietung vorhandenen Gegenstände vollständig. Erfolgt keine Meldung, wird von einer Verursachung der Mängel durch den Mieter ausgegangen.
9. Stornierung vor Vertragsbeginn
Bei Direktbuchungen über unsere Website sind Aufenthalte bis 60 Tage nicht stornierbar. Im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise („No Show“) ist der gesamte Mietpreis fällig.
Bei Buchungen über Online-Plattformen (z. B. Airbnb, booking.com) gelten ausschließlich die dort hinterlegten Stornobedingungen.
Für Mietverträge mit einer Dauer von mehr als 60 Tagen gelten folgende Stornobedingungen:
– Stornierung bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: kostenfrei.
– Stornierung bis 14 Tage vor Vertragsbeginn: 40 % der Miete, maximal in Höhe der ersten Monatsmiete.
– Stornierung bis 7 Tage vor Vertragsbeginn: 60 % der Miete, maximal in Höhe der ersten Monatsmiete.
– Stornierung unter 6 Tagen vor Vertragsbeginn: 80 % der Miete, maximal in Höhe der ersten Monatsmiete.
– „No Show“: gesamter Wochen- bzw. Monatsmietpreis (einer Monatsmiete).
Dem Mieter wird empfohlen, eine private Stornoversicherung abzuschließen, die die Folgen einer allfälligen, vom Mieter gewünschten, vorzeitigen Vertragsauflösung abdeckt.
10. Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Mieter
Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der gemäß Punkt 2 vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von unter 60 Tagen ist eine vorzeitige Kündigung durch den Mieter ausgeschlossen.
Der Mieter ist berechtigt, das Apartment unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zu dem Kalendertag, der dem letzten Tag der jeweiligen Verrechnungsperiode entspricht, schriftlich gegenüber dem Vermieter zu kündigen.
Sollte der vereinbarte Mietpreis für das Apartment von dem aktuellen Monatspreis lt. Website abweichen, ist die Differenz für die tatsächlich konsumierten Nächte vom Mieter nachzuzahlen.
Bei Vertragsabschluss kann der Mieter bekanntgeben, ob eine Verlängerung über die vereinbarte Mietdauer hinaus gewünscht sein könnte.
In diesem Fall erfolgt eine Verfügbarkeitsprüfung und gegebenenfalls Einräumung einer Verlängerungsoption.
Zur Ausübung der Verlängerungsoption muss der Mieter den Vermieter mindestens 30 Tage vor Vertragsende schriftlich verständigen.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung nur mehr nach Verfügbarkeit des Apartments möglich.
Verlängerungsoptionen werden pro Mieter höchstens zweimalig im Ausmaß von je 60 Tagen gewährt.
11. Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Mieter:
– von dem Apartment einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Bewohnern des Hauses gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
– den Mietgegenstand zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zweck verwendet;
– unbefugt bauliche Änderungen vornimmt;
– trotz einmaliger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen seiner Mietzinsverpflichtung gemäß Punkt 6 nicht nachkommt.
Das Mietverhältnis endet spätestens mit Beendigung des zwischen dem Vermieter und dem Liegenschaftseigentümer vereinbarten Hauptmietvertrags. Daher wird jedwede Beendigung des Hauptmietvertrages (aus welchem Grund auch immer) auch ausdrücklich als wichtiger Kündigungsgrund für die Vermieterin vereinbart, wonach diese den gegenständlichen Mietvertrag – auch ohne Einhaltung von Fristen und Terminen – mit Wirkung zum Beendigungszeitpunkt des Hauptmietvertrages auflösen kann.
Reist der Mieter am Anreisetag bis 24.00 Uhr nicht an, tritt City Stay Vienna vom Mietvertrag zurück und wird das Zimmer für etwaige weitere Vermietungen freigegeben. Die Bezahlung wird nicht zurückerstattet (siehe Punkt 10. Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Mieter).
12. Versicherung
City Stay Vienna weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Versicherung für die vom Mieter eingebrachten persönlichen Sachen, Wertgegenstände oder Bargeld besteht und keine Haftung übernommen wird. Dem Mieter wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, die derartige Schäden abdeckt.
13. Nachtruhe, Rauchen, Partys und Haustiere
Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ist die sogenannte Nachtruhe einzuhalten. Die Aktivitäten im Apartment sind auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Rauchen, die Verwendung von Kerzen und das Hantieren mit offenem Feuer ist im Haus und im Apartment untersagt.
Im Apartment herrscht strenges Partyverbot und das Überschreiten der zulässigen Nutzungsanzahl ist nicht gestattet.
Für die gesonderte Reinigung von Apartments, in denen geraucht wurde, werden dem Mieter mind. EUR 400,– in Rechnung gestellt.
Sollte es zu einem Feuerwehreinsatz kommen, der durch den Mieter verursacht wurde, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen.
Die Endreinigung des Apartments deckt die Reinigung des gesamten Apartments nach dem Check-out des Mieters. Sollte das Apartment außergewöhnliche Verschmutzungen oder Gebrauchsspuren aufweisen, werden dem Mieter die zur Wiederherstellung erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Die (Haus)Tierhaltung im Apartment ist nicht gestattet.
14. Fundgegenstände
Nach dem Check-out des Mieters werden hinterlassene Gegenstände 14 Tage vom Vermieter aufbewahrt und anschließend entsorgt.
15. Schlüssel und/oder Schlüsselcode
Bei Schlüsselverlust ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu informieren. Dem Mieter werden in diesem Fall EUR 180,– verrechnet. Sollte ein Schlüsseldienst notwendig sein, sind die Kosten hierfür vom Mieter zu tragen.
Verfügt das Apartment über einen Schlüsselcode, ist der Mieter verpflichtet, diesen Code sowie den Code für die Haustüre geheim zu halten und nicht an Vertragsfremde weiterzugeben.
16. Nutzung des Apartments
Der Mieter hat das Apartment in gutem, brauchbarem Zustand übernommen. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment samt seiner Ausstattung gemäß dem Mietvertrag pfleglich zu behandeln und haftet für alle Schäden, die dem Vermieter aus einer unsachgemäßen Behandlung des Apartments entstehen und soweit diese über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgehen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters im Apartment aufhalten.
Der Mieter hat das Apartment und seine Einrichtungen, insbesondere die Stromleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Heizungs- und sanitären Anlagen so zu behandeln, dass dem Vermieter und insbesondere anderen Bewohnern des Hauses kein Nachteil entsteht und eine langfristige Nutzung gewährt ist.
Der Müll muss ordnungsgemäß und regelmäßig in die dafür vorgesehenen Container entleert und entsprechend getrennt werden. Die Entsorgung von Stoffen oder Substanzen, die nach ihrer Menge und Art kein Hausmüll sind, ist vom Mieter auf eigene Kosten zu veranlassen.
Das Aufstellen und Lagern von Fahrnissen jeglicher Art sowie das Abstellen von Fahrzeugen und Transportmitteln wie Fahr- und Krafträder, Autos, Kinderwagen usw. außerhalb des Apartments in den allgemeinen Teilen des Hauses (wie beispielsweise im Stiegenhaus) ist nicht gestattet.
Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Gebrechen, Mangel oder Schaden am Apartment umgehend den Vermieter zu benachrichtigen. Kosten für die Wiederinstandsetzung von Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, müssen vom Mieter getragen werden.
Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment bei Verlassen entsprechend zu verschließen (Türen, Fenster etc.). Für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände und Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Feuchtigkeit, Diebstahl, Verlust von Eigentum oder Verletzungen und Erkrankungen der Mieter.
Bauliche Änderungen durch den Mieter in dem Apartment, insbesondere Um- und Einbauten und Installationen, sind ausdrücklich verboten.
Der Mieter hat gekennzeichnete Fluchtwege und Brandschutztüren aus Sicherheitsgründen stets frei zu halten und sicherzustellen, dass diese ohne Hindernis zugänglich sind.
17. Betreten durch den Vermieter
Dem Vermieter oder seinen Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit (z.B. Qualitätskontrolle, für Besichtigungen mit Mietinteressenten oder zur Feststellung des Apartmentzustands bzw. für Vorbereitungen und zur Durchführung von baulichen Maßnahmen, Verbesserungsarbeiten und Instandhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten). Bei Gefahr im Verzug darf der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter den Mietgegenstand jederzeit sofort betreten. Der Vermieter ist berechtigt, diese Kontrolle bei Bedarf bis zu einmal pro Woche durchzuführen.
18. Formgebote, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige, vor Abschluss dieses Vertrages getroffene, schriftliche oder mündliche Vereinbarungen verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit, sofern sie mit dem Mietvertrag in Widerspruch stehen. Eine Abänderung dieses Vertrages kann nur im Einvernehmen beider Parteien erzielt werden. Es wird empfohlen, die Zustimmung des Vermieters schriftlich einzuholen.
Darüber hinaus nimmt der Mieter zur Kenntnis, dass neben dem Vermieter und seinem Bevollmächtigten nur deren leitende Angestellte berechtigt sind, dem Mieter zusätzliche Rechte einzuräumen und Verpflichtungen zu erlassen.
Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Verbraucher mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums können Klage an ihrem Wohnsitz erheben.
Für Unternehmer – unabhängig von deren Sitz im In- oder Ausland – wird Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.
19. Anlagen
Die im Apartment aufliegende Ausstattungsliste bildet einen integrierten Bestandteil des Mietvertrags.
20. Sonstiges
City Stay Vienna ist mit der exklusiven Vermarktung des Apartments beauftragt.
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